Presseausweis
Muss ich den Presseausweis kündigen?
Nein. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Solltest Du einen neuen Presseausweis benötigen, muss dieser neu beantragt werden. Unter Umständen bekommst Du hierfür vor Ablauf Deines Presseausweises eine Einladung per E-Mail von uns.
Wie beantrage ich den Presseausweis?
In Kürze wird ein eigenes Online Portal freigeschaltet. Über dieses Online Portal kann der Presseausweis beantragt werden. Wichtig! Wir benötigen ein Passfoto in druckfähiger Qualität von Dir.
Wie lange ist der Presseausweis gültig?
Kann ich kostenlos auf Konzerte?
Was kostet der Presseausweis?
Der Presseausweis wird an Nichtmitglieder gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 40,00 pro Kalenderjahr ausgegeben. Mitglieder unseres Vereins können den Presseausweis zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von EUR 20,00 pro Kalenderjahr beziehen.
Für Neumitglieder, die im Zeitraum vom 30. November 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 dem Verein beitreten, entfällt der Kostenbeitrag für den Presseausweis einmalig für das gesamte Kalenderjahr 2026.
Die aus den Kostenbeiträgen vereinnahmten Mittel dienen der Deckung der Produktionskosten sowie der administrativen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Presseausweis. Darüber hinaus werden damit der Erhalt und Betrieb vereinseigener Medienangebote (wie beispielsweise „EIGENMACHT TV“) sowie ein treuhändig verwalteter Hilfsfonds finanziert.
Der vom Verein ausgestellte Presseausweis stellt keinen amtlichen Ausweis dar und begründet keinen Rechtsanspruch auf Zutritt, Akkreditierung oder besondere Behandlung gegenüber Behörden, Gerichten, Veranstaltern oder sonstigen Dritten.
Die Verwendung des Presseausweises hat im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere medien-, verwaltungs- und strafrechtlichen Vorschriften, zu erfolgen. Eine missbräuchliche Verwendung ist unzulässig und kann zum Entzug des Presseausweises führen.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Verwendung des Presseausweises ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Nichtanerkennung durch Dritte.
Wer kann einen Presseausweis beantragen?
Ordentliche Vereinsmitglieder (vergünstigt) aber auch Nicht-Mitglieder können einen Presseausweis beantragen. Voraussetzung ist eine freie mediale Tätigkeit, wie beispielsweise als Streamer oder Blogger.
Welche Vorteile bietet der Presseausweis?
Der Presseausweis dient als Nachweis einer journalistischen Tätigkeit, etwa im Rahmen freier Medienarbeit, beispielsweise als Live-Streamer oder Blogger bei Demonstrationen oder bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren bzw. öffentlich-mündliche Verhandlungen. Ein Rechtsanspruch auf Zugang oder besondere Rechte ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch; maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die konkreten Vorgaben vor Ort.
Der Presseausweis kann weiters zur Beantragung von Akkreditierungen verwendet werden, etwa für den Besuch von Pressekonferenzen oder Veranstaltungen. Die Entscheidung über die Erteilung einer Akkreditierung obliegt jedoch ausschließlich dem jeweiligen Veranstalter.
Zudem kann der Presseausweis bei Presse- und Interviewanfragen als Legitimation der journalistischen Tätigkeit herangezogen werden.
Einzelne Unternehmen gewähren fallweise sogenannte „Journalistenrabatte“ bei Vorlage eines Presseausweises. Ob und in welchem Umfang solche Vorteile eingeräumt werden, liegt im Ermessen des jeweiligen Unternehmens; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Presseausweis kann im Rahmen der journalistischen Tätigkeit als Nachweis gegenüber Behörden oder sonstigen Stellen dienen, insbesondere etwa bei Demonstrationen. Eine Verpflichtung zur Anerkennung im Sinne besonderer Rechte oder Privilegien besteht jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Einzelfallbeurteilung durch die zuständigen Organe.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Presseausweis“ nicht gesetzlich geschützt ist und unterschiedliche Ausweise im Umlauf sind, deren Anerkennung im Einzelfall variieren kann.
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich auf unterstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit. Im Falle von Auseinandersetzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwendung des Presseausweises stehen, kann – vorbehaltlich der jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen – Unterstützung gegebenenfalls durch rechtsfreundliche Vertretung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit unter Verwendung des Presseausweises besteht.
Beispiel: Sie führen einen Live-Stream von einer Demonstration durch und weisen sich gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit dem Presseausweis als Medienvertreter aus. Kommt es in diesem Zusammenhang zu behördlichen Maßnahmen, kann über die dafür vorgesehene Kontaktmöglichkeit Unterstützung angefordert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf einen Leistungskatalog in Zusammenhang mit dem ausgegebenen Presseausweis besteht ausdrücklich nicht. Die zu bezahlende Gebühr wird ausnahmslos zur Deckung der Produktionskosten des Presseausweises und des damit verbundenen administrativen Aufwandes herangezogen, wobei für eine allenfalls erforderliche rechtliche Unterstützung im Rahmen des Gebrauches dieses Ausweises prozentual ein Anteil in den treuhändisch verwalteten Hilfsfond unseres Vereins einfließt!
Mitgliedschaft
Wie lange ist die Dauer einer Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und jeweils zum Ende eines Kalenderjahres verlängert, sollte sie nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?
Bedenke vor allem anderen eines: Gemeinsam macht stark. Nur wenn wir uns vereinen und gemeinsam aufstehen, können wir etwas bewegen und Veränderungen herbeiführen. Deshalb steht im Vereinswesen vor allem anderen in Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft der Charakter des gemeinsamen Aktivismus und Aktionismus.
Eine Mitgliedschaft bei unserem Verein bietet aber auch Mehrwert. Der Leistungskatalog umfasst weitreichende Serviceleistungen, die der Verein seinen Mitgliedern anbietet. Das Leistungsspektrum wird ständig erweitert.
Einen groben Überblick wollen wir dennoch gewähren:
- Vergünstigter Presseausweis (statt Euro 40,00 jährlich nur Euro 20,00 jährlich)
- Kostenlose Fallübernahme
- Kostenlose Beanspruchung unseres Hilfsfond für eine Rechtsvertretung
- Kostenlose Begleitung bei Behörden- und Gerichtsterminen
- Kostenlose Prozessbegleitung
- uvm.
Welche Mitgliedschaften gibt es?
Wir bieten folgende Mitgliedschaften an:
- Ordentliche Mitgliedschaft: Euro 100,00 / Jahr
- Förder-Mitgliedschaft: Euro 200,00 / Jahr
- Sozial-Mitgliedschaft: Euro 25,00 / Jahr
Für die Sozial-Mitgliedschaft ist ein Einkommensnachweis erforderlich und darf das gesamte Einkommen nicht über dem Existenzminimum sein. Eine Mitgliedschaft kann hier online beantragt werden.


