Der Rechtshilfefonds des Zentrums für Recht und Verfassung: Faire rechtliche Unterstützung für unsere Mitglieder
Jeder Mensch hat das Recht auf eine engagierte und bestmögliche juristische Vertretung – unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln. Genau aus diesem Grund hat der Verein Zentrum für Recht und Verfassung einen eigenen Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Er richtet sich an Vereinsmitglieder, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen eigenen Anwalt leisten können.
Warum gibt es unseren Rechtshilfefonds?
Das staatliche System der gerichtlichen Verfahrenshilfe in Österreich ist leider ein stark veraltetes Modell, das Betroffene oft benachteiligt.
Um die Problematik zu verstehen, hilft ein kurzer Vergleich: In Deutschland erhalten Anwältinnen und Anwälte, die im Rahmen der dortigen „Prozesskostenhilfe“ tätig werden, ein Honorar vom Staat. In Österreich ist das nicht der Fall.
Wird hierzulande eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer vom Gericht bestellt, muss diese Tätigkeit unentgeltlich erbracht werden. Vom Gericht werden lediglich Barauslagen und Reisekosten ersetzt, die eigentliche juristische Arbeit bleibt unbezahlt.
Die Folge für Betroffene: In der Praxis führt dieses System oft dazu, dass staatlich bestellte Verfahrenshelfer aus Zeit- und Ressourcengründen nur das absolut Nötigste für ihre Mandantinnen und Mandanten tun. Eine engagierte, umfassende und detaillierte Rechtsvertretung bleibt dabei leider oft auf der Strecke.
Unser Lösungsansatz: Voller Einsatz durch faire Bezahlung
Hier setzt der Rechtshilfefonds des Zentrums für Recht und Verfassung an. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Mitglieder im Ernstfall nicht mit einer Notlösung abgespeist werden, sondern eine vollwertige und motivierte anwaltliche Vertretung erhalten.
Wie der Fonds hilft:
Wird der Antrag eines Vereinsmitglieds positiv beschieden, übernimmt der Rechtshilfefonds die Kosten für die notwendige Rechtsvertretung – sei es für das gesamte gerichtliche Verfahren oder für die Einlegung eines bestimmten Rechtsmittels.
Das bedeutet konkret: Die beauftragte Rechtsanwältin oder der beauftragte Rechtsanwalt muss nicht gratis arbeiten, sondern kann nach den geltenden Rechtsanwaltstarifen regulär gegenüber unserem Fonds abrechnen. Das garantiert Ihnen als Mitglied, dass sich Ihre juristische Vertretung mit vollem Einsatz, ausreichend Zeit und der nötigen Sorgfalt Ihrem Fall widmen kann.
Wie können Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen?
Der Zugang zum Rechtshilfefonds ist unbürokratisch, erfordert jedoch die Einhaltung einiger grundlegender Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass die Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird:
- Aufrechte Vereinsmitgliedschaft: Der Fonds steht exklusiv den Mitgliedern des Vereins Zentrum für Recht und Verfassung zur Verfügung.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Ihre aktuellen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für eine eigene anwaltliche Vertretung zu tragen.
- Aktive Antragstellung: Die Unterstützung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen als Vereinsmitglied einen offiziellen Antrag an den Verein stellen, in dem Sie Ihren Fall und Ihre Situation schildern.
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser von uns sorgfältig geprüft. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie die Zusage, dass der Rechtshilfefonds die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung übernimmt.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie das Antragsformular?
Wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns. Wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite und setzen uns dafür ein, dass Ihr Recht nicht an finanziellen Hürden scheitert. Rufen Sie jetzt an unter 0720 – 519 – 533 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!




