Der Presseausweis wird an Nichtmitglieder gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 40,00 pro Kalenderjahr ausgegeben. Mitglieder unseres Vereins können den Presseausweis zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von EUR 20,00 pro Kalenderjahr beziehen.
Für Neumitglieder, die im Zeitraum vom 30. November 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 dem Verein beitreten, entfällt der Kostenbeitrag für den Presseausweis einmalig für das gesamte Kalenderjahr 2026.
Die aus den Kostenbeiträgen vereinnahmten Mittel dienen der Deckung der Produktionskosten sowie der administrativen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Presseausweis. Darüber hinaus werden damit der Erhalt und Betrieb vereinseigener Medienangebote (wie beispielsweise „EIGENMACHT TV“) sowie ein treuhändig verwalteter Hilfsfonds finanziert.
Der vom Verein ausgestellte Presseausweis stellt keinen amtlichen Ausweis dar und begründet keinen Rechtsanspruch auf Zutritt, Akkreditierung oder besondere Behandlung gegenüber Behörden, Gerichten, Veranstaltern oder sonstigen Dritten.
Die Verwendung des Presseausweises hat im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere medien-, verwaltungs- und strafrechtlichen Vorschriften, zu erfolgen. Eine missbräuchliche Verwendung ist unzulässig und kann zum Entzug des Presseausweises führen.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Verwendung des Presseausweises ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Nichtanerkennung durch Dritte.





