Welche Vorteile bietet der Presseausweis?

Der Presseausweis dient als Nachweis einer journalistischen Tätigkeit, etwa im Rahmen freier Medienarbeit, beispielsweise als Live-Streamer oder Blogger bei Demonstrationen oder bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren bzw. öffentlich-mündliche Verhandlungen. Ein Rechtsanspruch auf Zugang oder besondere Rechte ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch; maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die konkreten Vorgaben vor Ort.

Der Presseausweis kann weiters zur Beantragung von Akkreditierungen verwendet werden, etwa für den Besuch von Pressekonferenzen oder Veranstaltungen. Die Entscheidung über die Erteilung einer Akkreditierung obliegt jedoch ausschließlich dem jeweiligen Veranstalter.

Zudem kann der Presseausweis bei Presse- und Interviewanfragen als Legitimation der journalistischen Tätigkeit herangezogen werden.

Einzelne Unternehmen gewähren fallweise sogenannte „Journalistenrabatte“ bei Vorlage eines Presseausweises. Ob und in welchem Umfang solche Vorteile eingeräumt werden, liegt im Ermessen des jeweiligen Unternehmens; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Der Presseausweis kann im Rahmen der journalistischen Tätigkeit als Nachweis gegenüber Behörden oder sonstigen Stellen dienen, insbesondere etwa bei Demonstrationen. Eine Verpflichtung zur Anerkennung im Sinne besonderer Rechte oder Privilegien besteht jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Einzelfallbeurteilung durch die zuständigen Organe.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Presseausweis“ nicht gesetzlich geschützt ist und unterschiedliche Ausweise im Umlauf sind, deren Anerkennung im Einzelfall variieren kann.

Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich auf unterstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit. Im Falle von Auseinandersetzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwendung des Presseausweises stehen, kann – vorbehaltlich der jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen – Unterstützung gegebenenfalls durch rechtsfreundliche Vertretung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit unter Verwendung des Presseausweises besteht.

Beispiel: Sie führen einen Live-Stream von einer Demonstration durch und weisen sich gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit dem Presseausweis als Medienvertreter aus. Kommt es in diesem Zusammenhang zu behördlichen Maßnahmen, kann über die dafür vorgesehene Kontaktmöglichkeit Unterstützung angefordert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf einen Leistungskatalog in Zusammenhang mit dem ausgegebenen Presseausweis besteht ausdrücklich nicht. Die zu bezahlende Gebühr wird ausnahmslos zur Deckung der Produktionskosten des Presseausweises und des damit verbundenen administrativen Aufwandes herangezogen, wobei für eine allenfalls erforderliche rechtliche Unterstützung im Rahmen des Gebrauches dieses Ausweises prozentual ein Anteil in den treuhändisch verwalteten Hilfsfond unseres Vereins einfließt!