Ordentliche Vereinsmitglieder (vergünstigt) aber auch Nicht-Mitglieder können einen Presseausweis beantragen. Voraussetzung ist eine freie mediale Tätigkeit, wie beispielsweise als Streamer oder Blogger.
RECHTLICHER HINWEIS: Der Verein Zentrum für Recht und Verfassung bietet keine Rechtsberatung und ersetzt die Inanspruchnahme unserer Hilfe nicht die fachkompetente Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt!